Gemeinnützige Compliance und Fördermittelvergabe
Gemeinnützige Compliance
Nach Erhalt einer Zuschussempfehlung von einem Fonds führt die VCCF eine Due-Diligence-Prüfung der Empfängerorganisation durch. Jede kalifornische gemeinnützige 501(c)(3)-Organisation muss sich jährlich bei der kalifornischen Generalstaatsanwaltschaft registrieren lassen und einen "aktuellen" Registrierungsstatus aufrechterhalten, es sei denn, die Organisation ist davon befreit. Gemeinnützige 501(c)(3)-Organisationen außerhalb des Bundesstaates müssen sich bei der kalifornischen Generalstaatsanwaltschaft registrieren lassen, wenn sie in Kalifornien geschäftlich tätig sind, d.h. um Spenden werben, Geschenke oder andere Vermögenswerte mit finanziellem Wert für wohltätige Zwecke entgegennehmen.
Hier finden Sie einige hilfreiche Links zur Website des kalifornischen Generalstaatsanwalts.
Neben einer aktuellen Registrierung muss die gemeinnützige Organisation auch ihre Steuererklärungen bei der IRS auf dem neuesten Stand halten. Die Informationen zu den Steuererklärungen werden von der IRS-Suchtool für steuerbefreite Organisationen.
VCCF führt auch eine grundlegende finanzielle Due-Diligence-Prüfung durch, wie in der beigefügten Richtlinie beschrieben "Bewertung der finanziellen Gesundheit von Nonprofit-Organisationen".